Wahlarzt
Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenverträge, welche die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen können.
Patienten können durch Einreichung einer Honorarnote ca. 80% des geleisteten Tarifsatzes von ihrer Krankenkasse zurückfordern. Nur Patienten haben das Recht bei Ihrer Krankenkasse Nachforderungen zu stellen, wenn die erste Honorarrückerstattung durch die Krankenkasse nicht ausreichend erscheint.
Die Wahlarzt-Rezepte werden von der Apotheke wie Kassen-Rezepte behandelt, ebenso die Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten.
Jede Ordination muss vor Ort bar bezahlt werden. Ein Bankomat ist schräg gegenüber in der Postfiliale vorhanden.
Patienten können durch Einreichung einer Honorarnote ca. 80% des geleisteten Tarifsatzes von ihrer Krankenkasse zurückfordern. Nur Patienten haben das Recht bei Ihrer Krankenkasse Nachforderungen zu stellen, wenn die erste Honorarrückerstattung durch die Krankenkasse nicht ausreichend erscheint.
Die Wahlarzt-Rezepte werden von der Apotheke wie Kassen-Rezepte behandelt, ebenso die Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten.
Jede Ordination muss vor Ort bar bezahlt werden. Ein Bankomat ist schräg gegenüber in der Postfiliale vorhanden.